Ein bischen Geschichtsunterricht aus gegebenem Anlass in Zusammenhang mit meiner Kritik des ZDF-Trump/Hitler-Vergleichs und der mir nun immer wieder gemachten ewig gestrigen Vorhaltung aus bekannter Ecke , der Judenmörder Hitler sei doch gar kein Deutscher.
Zu der Staatsangehörigkeit des 1889 in Braunau als österreichischer Staatsbürger geborenen A.Hitler und ohne Berücksichtigung der großen, nahezu euphorischen Identifikation eines erheblichen Teils der Deutsch-Österreicher mit Nazi-Deutschland und vor allem mit der antisemitischen Rassen-Idelogie Hitlers, fasst Wikipedia die bestens dokumentierten Sachverhalte wie folgt zusammen:
>>>>>>>>>Die Einbürgerung Adolf Hitlers in das Deutsche Reich erfolgte am 25. Februar 1932 durch den Freistaat Braunschweig. Bereits ab 1925 wurden von verschiedenen Seiten mindestens sieben Versuche unternommen, dem zu diesem Zeitpunkt auf eigenes Betreiben hin staatenlosen Adolf Hitler durch Einbürgerung die Staatsangehörigkeit eines der Gliedstaaten der Weimarer Republik zu verschaffen (eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit gibt es erst seit der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 auf Grund des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs, mit dem die deutschen Länder gleichgeschaltet wurden).
Diese Versuche wurden anfänglich fast immer im Verborgenen unternommen, wobei die Initiatoren sowohl die Öffentlichkeit als auch politische Entscheidungsträger über die Vorgänge weitestgehend im Dunkeln ließen oder diese wenigstens zu vertuschen suchten. So geschehen beim ersten Versuch in Thüringen und in Hildburghausen und zuletzt in Braunschweig, wo es durch massive Einflussnahme seitens Dietrich Klagges (NSDAP), des Innenministers des Freistaates Braunschweig, sowie durch Unterstützung der im Braunschweigischen Landtag vertretenen Deutschen Volkspartei (DVP) schließlich im Februar 1932 gelang, Hitler kurz vor der Reichspräsidentenwahl durch Ernennung zum Regierungsrat einzubürgern. In einigen Fällen sind die Initiatoren bzw. die Unterstützer der Einbürgerungsversuche bis heute nicht bekannt.<<<<<<<<<<< ( Wikipedia )
Zuvor war Hitler 1913 mit der wahrheitswidrigen, gerade auch heutzutage gegenüber den zuständigen Behörden nicht unüblichen Behauptung, über keinerlei Papiere zu verfügen und staatenlos zu sein, nach München übergesiedelt.
Der Übersiedlung vorangegangen waren diverse Versuche Hitlers sich nicht der Einziehung in die österreichische Armee zu stellen. Bei den österreichischen Behörden wurde er daher bis zu seiner Aufspürung und wegen körperlicher Schwäche erklärten Wehruntauglichkeit als Stellungsflüchtling geführt . Am 1.Weltkrieg nahm er bereits auf deutscher Seite in der bayerischen und nicht in der österreichischen Armee teil.
Auch später , zur Zeit der Weimarer Republik bemühte sich Hitler sehr um eine Entlassung aus der österreichischen Staatsbürgerschaft:
Im April 1925 schrieb er dazu „Ich bitte um meine Entlassung aus der österreichischen Staatsbürgerschaft. Gründe: Ich befinde mich seit dem Jahre 1912 in Deutschland, habe nahezu 6 Jahre im deutschen Heere gedient, darunter 4½ Jahre an der Front und beabsichtige nunmehr die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben.“
Diesem Ersuchen wurde seitens der österreichischen Behörden schon gleich im April 1925 entsprochen, so dass Hitler bis zu der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft im Jahre 1932 tatsächlich sieben Jahre als Staatenloser in Deutschland lebte.
Er selbst war in seinem Selbstverständnis Deutscher und hat die Schwierigkeiten, die er als vorbestrafter Hochverräter bei seiner Einbürgerung in der Zeit der Weimarer Republik hatte, deutlich kritisiert. So beklagte er stets, dass er ( Hitlerzitat ): „als einziger Deutscher in einer Zeit, in der 200.000 bis 300.000 ostgalizische Juden und Schieber eingebürgert worden sind, ausgerechnet nicht eingebürgert wurde.“ ( Wikipedia ; Joachim C. Fest: Hitler – eine Biographie ; Braunschweiger Zeitung Spezial: Wie Hitler Deutscher wurde )
In jüngerer Vergangenheit vorgenommene Versuche, ihm zwecks einer untauglichen Minimierung der deutschen Verantwortlichkeit an den Gräueln der Nazizeit , die deutsche Staatsbürgerschaft posthum zu entziehen, sind zwar mehrfach unternommen worden, aber wohl endgültig gescheitert.
Das Niedersächsische Innenministeriums führte im März 2007 dazu aus : „ Ein solcher Entzug sei formalrechtlich nicht möglich, da „der Beamte tot ist“, damit das Beamtenverhältnis erloschen sei und ein Toter kein Träger von Rechten sein könne (sie ihm also auch nicht nachträglich wieder entzogen werden können). Zudem hätte der Entzug der Staatsangehörigkeit zur Folge, dass Hitler wieder staatenlos würde, was allerdings das Grundgesetz zum Schutz vor Ausbürgerung für Deutsche verbietet. Ein Verlust wäre nach Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann zulässig, „wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird“. ( Wikipedia ,
Interessante Begründung , die gerade in jüngster Zeit nicht nur ein „déja vue“ – Feeling auslöst , sondern auch eine gewisse Bewunderung für die offensichtlich guten Rechtskenntnisse eines Teils unserer neuen Pass-Verlust-Zuwanderer aufkommen läßt.
Dr. Rafael Korenzecher
( ganz im Stil der neuen Zeit : Ein wahrscheinlich postfaktisches Zitat des ehem. Bundespräsidenten Lübke,1959 – 1969, zu Hitler )